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Haftung des Erwerbers für Wohnlasten

Oftmals stellt sich für den Erweber einer Eigentumswohnung die Frage, wer für noch offenstehende Wohnlasten haftet. Der Verkäufer will meist mit dem Objekt nichts mehr zu tun haben, während der neue nachfolgende Eigentümer möglichst spät in Wohnlastverpflichtungen treten will. Wenn die Vertragsparteien nicht richtig informiert sind, ist die Gerfahr eines Gerichtsverfahrens nah.
Von wesentlicher Bedeutung ist [...]

Geschrieben am 6. Juli 2009 von Rechtsanwalt Stefan Bockelmann in Wohnungseigentumsrecht