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Zulässiger Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 16.09.2009 entschieden, dass der Verkäufer eines Fahrzeugs nach dem Rücktritt vom Kaufvertrag Nutzungswertersatz vom Käufer verlangen kann. Diese Regelung sei vereinbar mit europäischem Recht. Zwar dürfe nach einer Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 17. April 2008,  Az: C-404/06 das Rechts des Verbrauchers auf Ersatzlieferung nicht beeinträchtigt werden durch eine etwaige Nutzungswertersatzforderung des Verkäufers. Allerdings beziehe sich diese Rechtsprechung nicht auf den Fall des Rücktritts vom Vertrag; vgl.  Pressemitteilung zu BGH-Urteil, Az: VIII ZR 243/08 .

Geschrieben am 23. September 2009 von Rechtsanwalt Stefan Bockelmann in Allgemein