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AGG: Altersstaffelung von Tariflöhnen

Tariflöhne dürfen nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts nicht nach dem Alter der Beschäftigten gestaffelt sein. Eine Regelung, die bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit eine höhere Vergütung für ältere Beschäftigte als für ihre jüngeren Kollegen vorsieht, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die altersabhängige Bezahlung wird damit als eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters gewertet.
LAG Hessen, Urteil vom 22.4.2009 – 2 Sa 1689/08

Geschrieben am 4. September 2009 von Rechtsanwältin Barbara Ribbrock in Arbeitsrecht