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Urlaubsabgeltungsanspruch
Nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts entsteht der Urlaubsabgeltungsanspruch im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit, die über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus andauert. Der Anspruch ist sofort fällig. (BAG Urt. vom 9.8.2011 9 AZR 425/10) Der Urlaubsabgeltungsanspruch sei nicht als Surrogat des Urlaubsanspruchs zu sehen, sondern eine reine Geldforderung