Aktuelles
Kausalitätsvermutung zur Maklerleistung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zu entscheiden, ob eine Kausalitätsvermutung noch Anwendung findet im Hinblick auf einen Provisionsanspruch eines Maklers, wenn zwischen Nachweis (Maklerleistung) und Vertagsschluss ein Zeitraum von mehr als ein Jahr liegt. Der BGH teilte mit, dass in diesem Fall keine Vermutungswirkung bestehe, auf die sich der Makler zur Begründung seines Provisionsanspruchs stützen könne. [...]
Maklerlohn für Nachweis ohne Kauf- /Verkaufsabsichten ?
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. beschloss am 16.1.2009 ( 19 W 87/08), dass ein Makler, der einem Anlageinteressenten die Gelegenheit zum Eintritt in Vertragsverhandlungen zwar ermöglicht hatte, dieses Geschäft aber zu dem Zeitpunkt inhaltlich noch völlig offen war, keine Nachweistätigkeit erbringe und damit auch keinen Maklerlohnanspruch erwerbe.