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Maklerlohn für Nachweis ohne Kauf- /Verkaufsabsichten ?

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. beschloss am 16.1.2009 ( 19 W 87/08), dass ein Makler, der einem Anlageinteressenten die Gelegenheit zum Eintritt in Vertragsverhandlungen zwar ermöglicht hatte, dieses Geschäft aber zu dem Zeitpunkt inhaltlich noch völlig offen war, keine Nachweistätigkeit erbringe und damit auch keinen Maklerlohnanspruch erwerbe.

Geschrieben am 22. Juli 2009 von Rechtsanwalt Stefan Bockelmann in Maklerrecht