Aktuelles

Unwirksame Renovierungsklausel

Der Bundesgerichtshof entschied am 23.09.2009, Az. VIII ZR 344/08, dass es sich ebenfalls um eine unwirksame Reovierungsklausel handelt, wenn der Vermieter im Rahmen von Formularklauseln (AGB) vom Mieter auch während der Mietzeit das Weißen der Decken und Oberwände verlange. Auf diesem Wege gebe der Vermieter während des laufenden Mietverhältnis dem Mieter eine Schönheitsverpflichtung auf, die nicht auf den Zustand der Wohnung im Zeitpunkt der Rückgabe beschränkt sei und den Mieter unangemessen benachteilige. Die Dekorationsverpflichtung greife unangemessen benachteiligend in die Freiheit zur Gestaltung des persönlichen Lebensbereiches des Mieters ein, ohne demgegenüber durch ein anerkennenswertes Interesse des Vermieters gerechtfertigt zu sein.

Geschrieben am 28. September 2009 von Rechtsanwalt Stefan Bockelmann in Mietrecht