Erbrecht

Das Erbrecht betrifft das Recht der Erbfolge. Hierin ist zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen (wenn kein Testament errichtet worden ist) und der gewillkürten Erbfolge (wenn der verstorbene Erblasser Verfügungen für die Zeit nach seinem Ableben getroffen hat). Will der Erblasser seine Rechtsnachfolge in Bezug auf seinen Nachlaß selbst regeln, stellt sich schnell die Frage nach den Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit. Was kann der Erblasser selbst regeln und was passiert, wenn er diese Grenzen überschreitet? Welche Rechte haben nicht bedachte Personen, die der Erblasser von der Erbfolge ausgeschlossen hat? Das Erbrecht hat darüber hinaus viele Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten wie z.B. das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht oder Verwaltungsrecht. Erben treten fast immer aufgrund der Erbfolge in Situationen, die sie selbst nicht geschaffen – geschweige denn gewollt haben. Um hier die Verhältnisse handhabbar zu ordnen und die aufkommenden Probleme zu lösen, ist anwaltlicher Rat gefragt. Wir beraten Sie rechtsgebietsübergreifend aufgrund unserer Erfahrung sowohl rechtsgestaltend aus Sicht des planenden Erblassers als auch nach dem Todesfall aus Erbensicht.