Familienrecht

Die familienrechtliche Beratung und Vertretung ist ein Schwerpunkt in unserer Tätigkeit. Unsere Beratung erstreckt sich von der Gestaltung von Eheverträgen über den gesamten Bereich des Unterhaltsrechts bis hin zu Vereinbarungen über die  Scheidungsfolgen.

Ziel unserer Arbeit ist dabei grundsätzlich die Konfliktvermeidung bzw. schonende Prozessführung. Die Interessen der Kinder stehen immer im besonderen Fokus.

Insbesondere in folgenden Bereichen vertreten wir unsere Mandanten familienrechtlich:

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Güterrecht
  • Trennung
  • Scheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Unterhalt: Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Kindschaftsrecht
  • gemeinsames Sorgerecht/-Alleinsorge
  • Umgangsecht
  • Gewaltschutzgesetz
  • eingetragene Lebenspartnerschaft

Ihre Ansprechpartnerin im Familienrecht ist Rechtsanwältin Barbara Ribbrock.