Maklerrecht
Das Maklerrecht betrifft die Pflichten und Rechte der Makler. Hierzu gehören insbesondere Fragen zu Provisionsansprüchen und Haftungen der Makler. Der Interessent ist meist verunsichert, ob er z.B. bereits bei einem Kontakt mit dem Makler Provisionsansprüche auslöst. Auch besteht Unsicherheit darüber, welche Haftung einen beauftragten Makler etwa bei Falschangaben bei Besichtigungen oder Vertragsgesprächen treffen kann.
Diese Unsicherheiten haben ihren Ursprung darin, dass das Maklerrecht im wesentlichen Richterrecht ist, welches sich erst erschließt, wenn die entsprechende Rechtsprechung bekannt ist. Schriftlich niedergelegte gesetzliche Grundlagen sind rar. Zudem hat das Maklerrecht viele Berührungspunkte mit anderen Rechtsgebieten wie z.B. dem Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht und dem Mietrecht.
Wir haben uns auf dem Gebiet nicht zuletzt aufgrund der langjährigen Berufserfahrung spezialisiert.
Ihr Ansprechpartner im Mietrecht ist Rechtsanwalt Stefan Bockelmann.