Mietrecht
Das Mietrecht ist ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft. Es betrifft das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, wobei das Mietrecht zunächst in der Nachkriegszeit aufgrund des akuten Wohnungsmangels als Mieterschutzrecht verstanden wurde. Die Rechtsprechung und Gesetzgebung war aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung gehalten, das Mietrecht stets zu korrigieren. Hierunter litt offenkundig die Übersichtlichkeit der Rechtslage für die Bürger – zu umfangreich sind die Regelungen in der Gesetzgebung und der praktischen richterlichen Umsetzung.
Anwaltliche Hilfe ist hier oft unerlässlich. Die frühe Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes kann hier Probleme nicht nur vermeiden, sie kann letztendlich auch Kosten sparen. Leider ist festzustellen, dass der Weg zum Anwalt erst dann gewählt wird, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Anfängliche kleinere Probleme mit der Nebenkostenabrechnung oder Nebenkostenvorauszahlung können sich leicht zu einem Problem für der Bestand des Mietverhältnisses selbst entwickeln. Gefahren werden oft zu spät erkannt.
Wir haben uns auf dem Gebiet des Mietrechts, d.h. Wohnungsmietrecht und auch Gewerberaummietrecht spezialisiert und stehen Ihnen umfassend zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner im Mietrecht ist Rechtsanwalt Stefan Bockelmann.