Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht betrifft in erster Linie die Rechte und Pflichten eines jeden bei der Teilnahme am Straßenverkehr. Im Falle eines Unfalles besteht oft die Unsicherheit darin, dass man nicht weiß, wie man sich zu verhalten hat. Wer muß informiert werden? Was muß ich mitteilen gegenüber der Versicherung, Polizei oder Unfallgegner? Welche Ansprüche stehen mir zu? Solche Fragen zeigen sich schlagartig dann, wenn es plötzlich zum Unfall gekommen ist. Meist entwickelt sich bereits vor Ort ein Streit zwischen den Beteiligten darüber, wer als Unfallverursacher und wer als Unfallopfer in den polizeilichen Unfallbericht eingesetzt wird. Insbesondere schneller anwaltlicher Rat ist hier gefordert. Wir beraten Sie umfassend und kompetent anhand aktueller Rechtsprechung und ständiger Fortbildung.