Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht betrifft im Wesentlichen das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger. Die Auseinandersetzung mit Behörden führt nicht selten zu streitigen Auseinandersetzungen vor den Verwaltungsgerichten oder auch Zivilgerichten. Wichtig ist hierbei das Wissen um Fristen, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen. Meist ist schnelles Handeln gefordert, da in vielen Fällen das sogenannte Widerspruchsverfahren entfallen ist und der direkte Gang zum Gericht unerlässlich wird.
Wir stehen Ihnen in verwaltungsrechtlichen Fragen mit unserer Erfahrung beratend zur Seite, insbesondere zum
- öffentlichen Baurecht
- Erschließungsbeitragsrecht
- Abgabenrecht (Grundbesitzabgaben)
- Prüfungsrecht
- Schulrecht
- Wehrdienstsrecht
- Zivildienstrecht
- Beamtenrecht
Ihr Ansprechpartner im Mietrecht ist Rechtsanwalt Stefan Bockelmann.