Wohnungseigentumsrecht

Welche Rechte und Pflichten geht man ein, wenn man eine Eigentumswohnung oder gar nur eine Garage in einer Wohnungseigentumsanlage erwirbt?

Die Antworten hierzu sind zu finden im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Der Gesetzgeber hat hier ein spezielles Gesetz verabschiedet, das Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG). Das Gesetz ist jedoch auch in seiner novellierten Fassung recht knapp gehalten, so dass auch hier die Rechtsprechung gefordert ist, offene Rechtsfragen zu beantworten. Das Wissen um dieses sogenannte Richterrecht schafft den Vorteil, der oft von wesentlicher Bedeutung ist, um Gerichtsverfahren zu gewinnen. Wohnungseigentümer sind meist verunsichert über Ihre Rechte und Pflichten in der Wohnungseigentümergemeinschaft, in die sie sich mit Erwerb ihrer Wohnung hineingekauft haben. Wie wird eine WEG richtig verwaltet, was sind Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen oder Sonderumlagen? Haftet man als neuer Wohnungseigentümer für Altschulden des Veräußerers und wenn ja in welchem Umfang?

Wir beraten aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung kompetent strategisch.

Ihr Ansprechpartner im Wohnungseigentumsrecht ist Rechtsanwalt Stefan Bockelmann.