Aktuelles
Kein weiteres Widerspruchverfahren
Am 19.2.2009 entschied das Bundesverwaltungsgericht (2 C 56.07), dass gegen die Ersetzung eines stattgebenden Widerspruchsbescheides, der eine Zusicherung der begehrten Behördenentscheidung enthält, durch einen ablehnenden Widerspruchsbescheid, der diese Zusicherung wieder aufhebt, vor Klageerhebung kein erneutes Widerspruchsverfahren durchlaufen werden muß.