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Kein weiteres Widerspruchverfahren

Am 19.2.2009  entschied das Bundesverwaltungsgericht (2 C 56.07), dass gegen die Ersetzung eines stattgebenden Widerspruchsbescheides, der eine Zusicherung der begehrten Behördenentscheidung enthält, durch einen ablehnenden Widerspruchsbescheid, der diese Zusicherung wieder aufhebt, vor Klageerhebung kein erneutes Widerspruchsverfahren durchlaufen werden muß.

Geschrieben am 22. Juli 2009 von Rechtsanwalt Stefan Bockelmann in Verwaltungsrecht